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   OLG Dresden, 13.10.2021 - 13 U 560/21   

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https://dejure.org/2021,42417
OLG Dresden, 13.10.2021 - 13 U 560/21 (https://dejure.org/2021,42417)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.10.2021 - 13 U 560/21 (https://dejure.org/2021,42417)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 13 U 560/21 (https://dejure.org/2021,42417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung von auf einem Pfändungsschutzkonto eingegangenen Gehaltszahlungen des neuen Arbeitgebers des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändbarkeit von Guthaben auf einem Girokonto Zahlungseingang auf einem sogenannten Pfändungsschutzkonto Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners

  • rechtsportal.de

    Pfändbarkeit von Guthaben auf einem Girokonto Zahlungseingang auf einem sogenannten Pfändungsschutzkonto Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Pfändung von Beträgen auf Pfändungsschutzkonto: Über den Sockelbetrag hinausgehender pfändungsfreier Betrag auf Grund Beschlusses des Insolvenzgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 1086
  • WM 2022, 379
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10

    Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2021 - 13 U 560/21
    Der Pfändungsschutz knüpft nicht an die Art der Einkünfte an (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, Rn. 7, zit. nach juris).

    Ein solcher sog. Blankettbeschluss ist zulässig (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, zit. nach juris), der Umfang der Pfandfreistellung wird jedoch durch die gerichtliche Anordnung konkretisiert.

    Die Kreditinstitute dürfen nicht mit dem Risiko belastet werden, dass sie bei zweifelhaften Überweisungen eine Fehleinschätzung vornehmen (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, Rn. 12, zit. nach juris).

    Dem steht gegenüber, dass ansonsten ein erhöhter Arbeitsaufwand auf die Kreditinstitute zukäme, denn der Schuldner wäre bei ständig schwankenden Freibeträgen genötigt, in kurzen Abständen Beschlüsse nach § 850k Abs. 4 ZPO zu erwirken, die dann manuell von den Kreditinstituten umgesetzt werden müssten (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, Rn. 13, zit. nach juris; BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZB 53/14, Rn. 16).

    c) Im Übrigen hatte der BGH bereits im Beschluss vom 10.11.2011 ( VII ZB 64/10, Rn. 14, zit. nach juris) darauf hingewiesen, dass es ausreiche, dass der im Beschluss bezeichnete Arbeitgeber als Anweisender erkennbar und eine Lohn-, Gehalts- oder Besoldungsforderung Grundlage der Überweisung ist.

  • BGH, 11.10.2017 - VII ZB 53/14

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Absehen von der Bezifferung des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2021 - 13 U 560/21
    Dem steht gegenüber, dass ansonsten ein erhöhter Arbeitsaufwand auf die Kreditinstitute zukäme, denn der Schuldner wäre bei ständig schwankenden Freibeträgen genötigt, in kurzen Abständen Beschlüsse nach § 850k Abs. 4 ZPO zu erwirken, die dann manuell von den Kreditinstituten umgesetzt werden müssten (BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10, Rn. 13, zit. nach juris; BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZB 53/14, Rn. 16).

    Der BGH hatte bereits im Beschluss vom 11.10.2017 darauf hingewiesen, dass es technisch möglich ist, mit vertretbarem Aufwand die Software der Kreditinstitute so auszulegen, dass auch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse in der notwendigen Weise erfasst werden können (BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - VII ZB 53/14, Rn. 17, zit. nach juris).

  • BGH, 27.10.1988 - IX ZR 27/88

    Pflichten des Drittschuldners zur Herbeiführung des Leistungserfolges

    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2021 - 13 U 560/21
    Allerdings wird in entsprechender Anwendung von § 407 BGB der Drittschuldner in der Einzelzwangsvollstreckung durch eine Zahlung an den Schuldner von seiner Verpflichtung gegenüber dem Pfändungspfandgläubiger frei, wenn er das dem Schuldner auferlegte Verfügungsverbot und das ihm obliegende Zahlungsverbot bei Vornahme der Leistung nicht kennt (BGH, Urteil vom 27.10.1988 - IX ZR 27/88, zit. nach juris, dort Rn. 7).
  • LG Leipzig, 03.03.2021 - 4 O 2268/20
    Auszug aus OLG Dresden, 13.10.2021 - 13 U 560/21
    Das Urteil des Landgerichts Dresden vom 03.03.2021 - Az. 4 O 2268/20 - wird auf die Berufung des Klägers im Kostenpunkt aufgehoben, im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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